HarmoS-Konkordat: Etwas mehr Gelassenheit und Geduld sind gefragt

Von einzelnen Landräten werden momentan Motionen und eine kantonale Initiative eingereicht bzw. vorbereitet, die gegen das HarmoS-Konkordat zielen. Zum einen wird beispielsweise verlangt, dass die Kompetenz zur Einführung des Lehrplans 21 an den Landrat geht, zum andern soll aber auch der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu HarmoS grundsätzlich in Frage gestellt werden. Auch Sanierungsprojekte von in die Jahre gekommenen Primar- und Sekundarschulbauten werden immer wieder dazu missbraucht, Stimmung gegen das HarmoS-Konkordat zu schüren, obwohl diese Schulhäuser auch ohne das Konkordat saniert werden müssten.

Die Anfänge von HarmoS gehen zurück auf die Eidgenössische Abstimmung über die revidierten Bildungsartikel der Bundesverfassung vom 21. Mai 2006. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sprachen sich damals mit überwältigendem Mehr für eine engere Zusammenarbeit einerseits zwischen Bund und Kantonen andererseits auch zwischen den Kantonen im Bildungsbereich aus und begrüssten die obersten Ziele dieser Artikel, nämlich die Förderung der Gemeinsamkeiten in den 26 Bildungssystemen unseres Landes, die Qualitätssicherung der Bildung und die Durchlässigkeit, welche die Mobilität der Bevölkerung erleichtert. Die Umsetzung ist Sache der Kantone. Basel-Stadt, Basel-Land und Solothurn sind dem eigentlichen Konkordat im Jahre 2010 mit kantonalen Volksabstimmungen beigetreten.

Reformen brauchen Zeit. Dies sollte auch bei der Umsetzung von HarmoS berücksichtigt werden – einerseits von den Kritikern, die mitten in der Umsetzungsphase die Spielregeln bereits wieder ändern möchten, andererseits jedoch auch von den Kantonsregierungen, welche zu gegebener Zeit auf den beschlossenen Zeitplan zurückkommen sollten. Es braucht keine Abkehr von HarmoS, es braucht lediglich – z.B. bei der Einführung des Lehrplans 21, der sich ja erst in der Vernehmlassungsphase befindet – mehr Zeit, mehr Gelassenheit und etwas Geduld. Denn was würde passieren, wenn kantonale Initiativen zum Austritt aus dem HarmoS-Konkordat tatsächlich Erfolg hätten: Im Harmos-Konkordat steht dazu unter Artikel 14: „Der Austritt aus der Vereinbarung muss dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt werden. Er tritt in Kraft auf Ende des dritten der Austrittserklärung folgenden Kalenderjahres.“ Und im entsprechenden Verfassungsartikel heisst es unter Artikel 62, Absatz 4: „Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.“

Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, in Sachen Bildungsharmonisierung wieder auf Feld 1 zurückzukehren und die Aufgaben der Bildungskoordination dem Bund zu übergeben. Ich hoffe, den Initianten der Ausstiegs-Initiative ist klar, auf welch langen und unsicheren Weg sie unsere Schulen schicken, wenn ihre populistische Initiative angenommen würde.