Energiepaket und Klimadelegierter

An seiner letzten Sitzung verabschiedete der Landrat einstimmig die Änderung des kantonalen Energiegesetzes, das die Weiterführung des kantonalen Energiepakets bis 2025 sichert. Für 2020 bis 2025 stehen insgesamt 30 Millionen Franken zur Verfügung, die Hauseigentümer zur Senkung des Energieverbrauchs ihrer Liegenschaften animieren sollen, wobei Beiträge des Bundes diesen Gesamtbetrag noch verdreifachen. Vorausgegangen war ein heftiges Feilschen um Kompromisse, so dass nun auch Holzfeuerungsanlagen und Hausanschlüsse an vorhandene Wärmenetze in das Energiepaket einbezogen sind. Die erzielten Kompromisse, die von allen politischen Lagern mitgetragen werden, deuten an, dass sich im Landrat seit den letzten Wahlen einiges geändert hat. Die politischen Gewichte sind so verteilt, dass wieder miteinander geredet werden muss. Und es ist erfreulich, dass dies trotz der Grabenkämpfe der vergangenen Jahre tatsächlich auch möglich ist.
Zu optimistisch sollte man jedoch trotzdem nicht sein. Dies zeigte die Diskussion über die Einsetzung eines oder einer Klimadelegierten und einer Task Force zur Erreichung der Klimaziele – Stichworte dazu sind Kyoto Protokoll, Pariser Abkommen und Netto Null bis 2050. Ausgangslage für die entsprechende Motion der SP-Fraktion war die sachliche Feststellung, dass unser Kanton schlicht und ergreifend dringend einen lösungsorientierten Umgang mit dem Klimawandel anstreben muss. Es geht darum, einerseits tatsächlich in den nächsten Jahren den CO2-Ausstoss zu verringern und andererseits auch den Umgang mit klimatischen Veränderungen vorzubereiten. In beiden Fällen muss der Regierungsrat die Führung übernehmen. Die Regierung hat jedoch diese Aufgabe bisher an das Lufthygieneamt delegiert, was angesichts der verschiedenen Handlungsfelder wie Gesundheit, Energie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgung – und vermutlich noch einige mehr – nicht die richtige Entscheidung zu sein scheint. Es braucht eine mit Kompetenzen ausgestattete Stelle, die diese Querschnittaufgabe stufengerecht übernimmt; eine beim Lufthygieneamt angesiedelte Koordinationsstelle kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Der Regierungsrat muss das Klimadossier konsequent und verantwortlich führen. Eine übergeordnete Strategie muss entwickelt werden, die relevanten Handlungsfelder sind zu benennen und Massnahmen vorzuschlagen – und – nach Verabschiedung durch das Parlament – über die Direktionen hinweg koordiniert umzusetzen. Der Landrat lehnte die Forderung nach einem Klimadelegierten mit 39 zu 46 Stimmen ab. Es gibt also weiterhin zu tun, packen wir’s an.


Schulklassenlager auf dem Prüfstand

Anlässlich der letzten Sitzung vor dem Wahlsonntag diskutierte der Landrat des Kantons Basel-Landschaft unter anderem auch das Thema «Schulklassenlager». Solchen Lagern soll auch in Zukunft eine Chance geben werden. Dies forderte ein Vorstoss aus den Reihen der SP-Fraktion. Das Postulat bittet die Regierung, zu prüfen, ob und wie für Schülerinnen und Schülern weiterhin ausreichend Schulklassenlager während der obligatorischen Schulzeit möglich sind. Grund für die Anfrage ist ein Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2017, das die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten auf CHF 16.- pro Lagertag festlegt, weshalb nun für die Schulen bzw. den Kanton und die Gemeinden anteilsmässig höhere Kosten anfallen.
Der Regierungsrat hielt in seinem Bericht fest, dass Schulklassenlager ein wichtiger Bestandteil der schulischen Laufbahn seien. Sie förderten den sozialen Zusammenhalt in der Klasse sowie den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Die Regierung teilte weiter mit, der Kanton habe Massnahmen getroffen, damit das Bundesgerichtsurteil keine Konsequenzen für die Schulen habe. Bei einer unveränderten Anzahl von Schulklassenlagern und Schulanlässen entstehen aufgrund des Urteils Mehrkosten von jährlich CHF 600‘000.–. Dieser Betrag ist im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons für die Jahre 2019 bis 2022 nun eingestellt. Den Gemeinden, die die Primarschulen finanzieren, wird empfohlen, ebenfalls einen höheren Betrag einzusetzen, damit Schülerinnen und Schülern auch auf der Primarstufe der Besuch von Lagern und anderen Schulanlässen weiterhin in gewohntem Umfang ermöglicht bleibt.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat dieses Geschäft für den Landrat vorberaten. Eine Kommissionsmehrheit zeigte sich von der skizzierten Lösung überzeugt. Eine Minderheit brachte ein, den Lehrpersonen werde bei der Entscheidung für Schulklassenlager zu wenig Entscheidungsfreiheit gelassen. Lehrpersonen, die bereit seien, einen Effort für die Organisation und Durchführung zusätzlicher Lager zu leisten, sollte daran nicht gehindert werden. Der momentan eingesetzte Betrag sei zu niedrig, als dass so ein Effort nicht finanziert werden könnte.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragte das Postulat abzuschreiben. Diesem Antrag folgte der Landrat mit 52:28 Stimmen. Die SP-Fraktion wird aber trotzdem weiterhin aufmerksam bleiben und prüfen, ob genügend finanzielle Mittel für Klassenlager zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls wird das Thema wieder neu aufgenommen werden müssen.


Berufseinstieg für alle

Anlässlich der ersten Sitzung des Landrats 2019 wurden auch zwei Änderungen des Bildungsgesetzes diskutiert. Zum einen ging es um die Neupositionierung der sogenannten Brückenangebote, zum anderen um die Überführung der BerufsWegBereitung (BWB) bzw. des Case Management Berufsbildung (CMBB) von der Projektphase in den Regelbetrieb.
Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens 95 Prozent der Jugendlichen bis zum Abschluss ihres 25. Altersjahres ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine Berufsmatur, eine Fachmatur oder eine gymnasiale Matur erreichen. Der Übergang von der Volksschule in die Berufslehre oder in weiterführende Schulen ist dabei die kritischste Stelle, denn nicht alle Jugendlichen schaffen diesen Übertritt. Momentan liegt die Abschlussquote im Kanton Baselland bei 90,7 Prozent, also deutlich unter dem nationalen Ziel; im kantonalen Vergleich ist dies der unrühmliche Platz 23.
Es besteht Handlungsbedarf und dabei sollen die seit rund 20 Jahren existierenden Brückenangebote eine noch wichtigere Funktion als bisher übernehmen. Der Fokus soll künftig noch mehr auf den schulisch schwächeren Jugendlichen liegen. Durch eine einfachere und besser koordinierte Zusammenarbeit sämtlicher Stellen soll der Übergang in die Berufslehre oder in weiterführende Schulen zielorientierter begleitet werden. Und als Nebeneffekt werden wegen des momentan intakten Lehrstellenmarkt schliesslich noch ca. CHF 4,8 Mio. pro Jahr gespart werden können, da die Brückenangebote grundsätzlich ein Jahr und nicht länger dauern sollen.
Die Bildungs- Kultur- und Sportkommission des Landrats, die ich präsidiere, empfiehlt dem Landrat den vorgeschlagenen Änderungen des Bildungsgesetzes zuzustimmen. Anlässlich der Landratssitzung vom 17. Januar fand die erste Lesung der Gesetzesänderungen statt, am 31. Januar, nach der zweiten Lesung, wird dann auch abgestimmt. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Landrat dem Antrag der Kommission folgen wird.
Auch zwei Wahlgeschäfte standen auf der Traktandenliste, da Ersatzwahlen für das Strafgericht vorgenommen werden mussten. Kantonsparlamente diskutieren und entscheiden also nicht nur über Gesetze oder Verfassungsartikel, sondern sind auch Wahlbehörde für kantonale Schlüsselfunktionen.
Umso wichtiger ist es, sich als Stimmbürgerin und Stimmbürger seiner Verantwortung für die Zusammensetzung des Landrats bewusst zu sein. Der nächste Wahltermin steht vor der Tür. Am 31. März 2019 werden die Karten neu gemischt.


Spitalfusion auf der Waagschale

Anlässlich der ersten Landratssitzung des Jahres 2018 wurde rund drei Stunden über die von der Regierung geplante Fusion des Kantonsspitals Baselland (KSBL) mit dem Universitätsspital Basel (USB) zu einer gemeinsamen Spitalgruppe debattiert. Dies jedoch nicht aufgrund eines bereits vorliegenden Staatsvertrags, sondern im Rahmen einer Grundsatzdebatte, an deren Ende die Regierung vom Landrat eingeladen wurde, Staatsverträge zwischen den beiden Kantonen betreffend der Planung, Regulation und Aufsicht der Gesundheitsversorgung sowie einer gemeinsamen Spitalgruppe vorzulegen, was aller Voraussicht nach Ende Februar passieren wird.
Wieder einmal zeigte sich das für Baselland typische Muster einer weder auf Zusammenarbeit noch Kontinuität oder Planungssicherheit Rücksicht nehmenden bürgerlichen Politik. Obwohl SVP, FDP und CVP sowohl in der Regierung als auch im Parlament über komfortable Mehrheiten verfügen, scheint es nicht möglich, sich auf vernünftige Ziele einigen zu können, dies nicht nur in der Gesundheitspolitik, sondern auch in vielen anderen Bereichen. So wurden die von SVP-Gesundheitsdirektor Thomas Weber vorangetriebenen Bestrebungen in Richtung der gemeinsamen Spitalgruppe am heftigsten von der FDP und der CVP kritisiert. Diese wehrten sich nicht nur gegen die Idee der Spitalfusion, sondern auch gegen das geplante Eignerverhältnis von 71.5% des einzubringenden Eigenkapitals von Basel-Stadt und 28.5% an Eigenkapital von Baselland. Nach jahrelanger bürgerlicher Regierungsmehrheit ist zwar kein Geld in der Kasse, doch mitbestimmen möchte man trotzdem; noch vor der eigentlichen Debatte verbreitete die FDP eine Medienmitteilung, dass man eine so organisierte Spitalgruppe nicht gutheissen könne und dass für eine gleichberechtigte Partnerschaft in dieser Sache die nötigen 170 Millionen Franken aus dem Baselbiet nicht zur Verfügung stünden – dass also die Idee der Regierung damit zum Scheitern verurteilt sei. In der Debatte schloss sich die CVP zwischenzeitlich dieser Meinung an, stimmte jedoch am Ende wieder für die Spitalfusion. Von Seiten der SVP dagegen war die Kritik für einmal weniger heftig, da man den eigenen Regierungsrat nicht zu sehr desavouieren wollte.
Ein SP-Antrag, eine Privatisierung des KSBL nach einem eventuellen Scheitern der Fusion bereits jetzt auszuschliessen, wurde schliesslich ebenso abgelehnt wie der Versuch der FDP, am Ende der Debatte den Staatsvertrag für die gemeinsame Spitalgruppe bereits jetzt abzuschiessen bzw. gar nicht erst dem Landrat vorlegen zu lassen. Die Regierung ist also weiterhin eingeladen, Ende Februar den Staatsvertrag vorzulegen. Fortsetzung folgt bestimmt!


Return to sender

„Design to cost“ So lautet das Motto einer Reihe von Vorstössen, die am 12. Januar von der FDP Baselland im Landrat eingereicht worden sind. Ziel der Vorstösse ist es, eine Universität zu designen, die Baselland 40 bis 60 Millionen Franken pro Jahr weniger kostet als bisher. Der Entwurf, die Ausgestaltung und die Zielsetzung der Universität Basel sollen sich in der Zukunft demnach weniger danach richten, was mit Blick auf die kommenden Generationen nachhaltig und zukunftsweisend, in der Forschung notwendig und sinnvoll, sowie in der Lehre gefragt und gesucht ist. Orientierungsmarke für diese Politik sind die Kosten. Und diese seien zu senken.
Eine Senkung um 40 bis 60 Millionen bedeutet einen radikalen Abbau von Leistungen und die kurzsichtige und sinnlose Schwächung einer weltweit anerkannten Bildungs- und Forschungsinstitution. Von welch anderem Geist die Grundsätze der Universität Basel getragen sind, geht hervor aus dem Leitbild, aus dem hier nur eine der Zielsetzungen zitiert sei: „Die Universität verwirklicht ihre Ziele in der Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen, gegenüber der sie tragenden Gesellschaft, gegenüber der internationalen Gemeinschaft, gegenüber der ererbten Kultur.“
Jüngst ist in den Basler Medien eine Diskussion entflammt, in der behauptet wurde, dass die Universität Basel nicht mehr über wegweisende, als Leuchttürme wirkende Persönlichkeiten verfüge. Ob diese Diagnose heute überhaupt so gestellt werden kann, bleibe dahingestellt. Denn auch in der Geschichte der Universität Basel hat sich gezeigt, dass manche Leuchttürme erst im Nachhinein als solche erkannt wurden. Fest steht jedoch, dass Radikalrasuren – von Sparübungen mag man im Zusammenhang mit den FDP-Vorschlägen gar nicht mehr reden – nicht dazu beitragen, die Universität Basel für Persönlichkeiten in Lehre und Forschung attraktiv zu machen, die bereits eine internationale Ausstrahlung aufweisen oder eine solche suchen. Der Kleinkrämergeist, der aus dem „design to cost“ spricht, ist – wie der scheidende Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann zurecht gesagt hat – ein Todesstoss für die Universität. Und dieser Kleinkrämergeist ist leider momentan typisch für die bürgerliche Baselbieter Politik. Da wird ohne Strategie und ohne Plan einmal hier, einmal dort mit dem Sparhammer zugeschlagen; seien es Schulen, Spitäler oder nun die Universität, der Reputationsschaden, der damit angerichtet wird, kann mit keiner Sparübung wettgemacht werden.
Die FDP-Vorschläge sind aber nicht nur ein Schlag gegen die Universität, sondern auch ein Schlag gegen eine verlässliche Partnerschaftspolitik. Gehen wir von der gemeinsamen Trägerschaft mit paritätischer Beteiligung der beiden Basel aus, so würde der Universität nicht allein der Baselbieter Abbaubeitrag entgehen, sondern gleich nochmals so viel von Seiten des anderen Trägerkantons. Ein Einnahmenverlust von mehr als 100 Mio. Franken pro Jahr kann aber nicht mit billigem Wunschdenken aufgefangen werden. Es ist illusorisch, zu denken, in einer solchen Situation könnten die Drittmittel erhöht werden, das Gegenteil wäre der Fall, es dürfte für die Universität schwieriger werden, in unsicherem Umfeld weiterhin Drittmittel in gleichem Umfang an Land ziehen zu können.
Von einer verantwortungsvollen Bildungspolitik hat sich die FDP offensichtlich verabschiedet, dies obwohl sie mit Moncia Gschwind aktuell eigentlich die entsprechende Regierungsrätin stellt. Verabschiedet hat sich die FDP jedoch auch von einer zukunftsweisenden Wirtschaftspolitik. Mit dem Schlag gegen die Universität und dem Tritt gegen die Partnerschaftspolitik untergräbt die angeblich staatstragende Partei des Kantons Baselland zentrale Elemente der Standortattraktivität unserer gesamten Region. Die Wirtschaft – angewiesen auf exzellente Forschung und Bildung – wird es ihr danken. Auf ein „Design to cost“ in diesem Sinne kann nur eine Antwort gegeben werden: Return to sender.


Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz-Reform – gelebte Partnerschaft ja oder nein?

Am 5. Juni entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Landschaft vordergründig über die Umsetzung der Pensionskassengesetz-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt. Grundsätzlich geht es aber auch um die Zusammenarbeit der beiden Trägerkantone der Universität und um das gegenseitige Vertrauen in eine gelebte Partnerschaft.
Gegen den deutlichen Landratsbeschluss für eine Zusatzfinanzierung der Pensionskasse der Universität (Stimmenverhältnis: 58 Ja gegen 21 Nein bei 5 Enthaltungen) für das partnerschaftliche Geschäft kam am 4. Februar 2016 ein Referendum der SVP-BL zustande, weshalb nun in einer kantonalen Volksabstimmung darüber abgestimmt werden muss, ob der Kanton Basel-Landschaft seinen Pflichten als Arbeitgeber des Universitätspersonals nachkommen soll oder nicht.
Die Zusatzfinanzierung der Pensionskasse der Universität ist nötig, da im Rahmen der Reform der Pensionskasse der technische Zinssatz von 4 auf 3 Prozent gesenkt wurde. Entsprechend muss das Vorsorgekapital für die Rentenbeziehenden um CHF 33 Mio. angehoben werden, damit der Deckungsgrad der Pensionskasse nicht ausserordentlich sinkt. Zusätzlich ergeben sich Kosten von 30 Mio. für Besitzstandlösung, welche dem Niveau des Kantons Basel-Landschaft entsprechen, also nicht dem leicht höheren der Staatsangestellten in Basel-Stadt. Die Gesamtkosten von 63 Mio. werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden hälftig aufgeteilt, wie dies üblich ist. Es entstehen für die beiden Kantone Kosten von zusammen 31.5 Mio. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dies die Zahlung von 15 Mio., zahlbar in fünf Raten à 3 Mio. in den Jahren 2017 bis 2021.
Bei der entsprechenden Volksabstimmung geht es nun jedoch nicht nur um diese Zahlungen, sondern auch um den 80 Mio.-Deal zwischen den beiden Kantonen, denn die im letzten Herbst geschlossene Vereinbarung beinhaltete nicht nur die Zahlung von jeweils jährlich 20 Mio. von Basel-Stadt an Basel-Landschaft in den Jahren 2016 bis 2019, sondern diese Zahlungen sind an Bedingungen geknüpft, die die Partnerschaft unterstreichen sollen: Baselland hat sich an der Reform der Pensionskasse zu beteiligen, beide Kantone engagieren sich auch an einer Kooperation der Universität mit der ETH Zürich, beide Kantone sind Teil einer gemeinsamen Trägerschaft des Tropeninstituts Swiss TPH, das neu in Allschwil angesiedelt wird, und der Kanton Baselland verpflichtet sich, den Universitätsvertrag, den Kulturvertrag und die Immobilienvereinbarung für die Universität bis Ende 2019 nicht zu kündigen. Obwohl wir als SP nicht in der Regierung vertreten sind, führt der 80 Mio.-Deal dazu, dass die Baselbieter Regierung ganz in unserem Sinne handelt und die Partnerschaft mit Basel-Stadt fortgeführt wird. Scheitert die Zusatzfinanzierung der Pensionskasse an der Urne, so scheitert auch der 80 Mio.-Deal.


Konstruktive Opposition statt Verunsicherung und Verwirrung

Erste Bildungsthemen der neuen Legislatur im Landrat unseres Kantons sind der Ersatz des Vorschlagsrecht des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents im Anstellungsverfahren der Schulleitung durch ein Mitspracherecht, die Suche nach Möglichkeiten der verbesserten Berücksichtigung von Staatskunde und Politik auf der Sekundarstufe II und die Petition „Qualität an den Schulen und in der Ausbildung der Sek I-Lehrkräfte“, welche im Oktober 2014 an die Regierung überwiesen wurde und nun ein erstes Mal im Landrat diskutiert werden wird. Die Petition wurde vom Komitee „Qualität an den Schulen“ lanciert, einer Arbeitsgruppe des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB). Die Bildungs- Kultur- und Sportkommission des Landrats, die ich seit 1. Juli präsidiere, stellt sich einstimmig auf den Standpunkt, dass dieses Postulat nicht abgeschrieben werden darf, da tatsächlich Handlungsbedarf bei der Ausbildung der Sek I-Lehrkräfte besteht. Entsprechend wird Regierungsrätin Monica Gschwind beauftragt werden, eine aktualisierte Analyse der Ausbildungssituation und Ausbildungsqualität vorzunehmen. Und selbstverständlich ist sie dabei gefordert, das Thema mit den anderen Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz zu erörtern und vierkantonale Lösungen zu erarbeiten.

Wie viele weitere Bildungsthemen kann auch die Ausbildungsproblematik nicht losgelöst von der Realität nur in unserem Kanton angegangen werden, wie dies das Komitee „Starke Schule Baselland“ mit mittlerweile beinahe unzähligen Initiativen immer wieder versucht. In unserem vierkantonalen Bildungsraum sind kantonale Initiativen ein unsinniges Mittel, welches nur zu Verunsicherung und Verwirrung führt. Geradezu eine Frechheit ist es zudem, dass auf dem Buckel von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern mit solchen Initiativen Wahlkampf betrieben wird.

Das Komitee um Landrat Jürg Wiedemann verhindert mit seinen unzähligen Vorstössen und Initiativen eine konstruktive Diskussion und eine zukunftsgerichtete, moderne Entwicklung der Baselbieter Bildungslandschaft. Von Regierungsrätin Monica Gschwind wurde der „Starken Schule Baselland“ fragwürdigerweise die Rolle eines offiziellen Verbandes eingeräumt; Wiedemann wurde in die Projektgruppe „Marschhalt“ eingebunden. Er hält sich jedoch nicht an dort getroffene Abmachungen und sorgt mit seinen neuesten, im Nationalratswahlkampf lancierten Initiativen für weitere Verunsicherung. Gschwind ist hier gefordert. Spätestens jetzt muss auch sie erkennen, dass man manische Querschläger nicht einbinden kann. Als erstes Resultat der letzten Monate kann in Sachen Bildungspolitik festgehalten werden: Die Einbindung der „Starken Schule Baselland“ ist misslungen – unsererseits kann dazu noch angefügt werden: glücklicherweise.


Ein Kulturgesetz, das seinen Namen verdient

Im Landrat wurde am 4. Juni das neue Kulturförderungsgesetz verabschiedet. Es löst ein Gesetz von 1963 ab, in welchem damals Beiträge an kulturelle Bestrebungen geregelt wurden. Es erfüllt zudem einen Auftrag der Verfassung von 1984, in welcher festgehalten ist, dass Kanton und Gemeinden künstlerisches und wissenschaftliches Schaffen sowie kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten fördern sollen. Und es ist eine Antwort auf eine Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der kulturellen Institutionen unseres Kantons, die von der Geschäftsprüfungskommission des Landrats bereits im Jahre 2001 gestellt wurde. Damit ist skizziert, dass dieses Gesetz einen sehr langen Weg hinter sich hat, wobei seit 2009 zusätzlich eine Extraschlaufe mit Kulturtagsatzung und Kulturleitbild eingelegt wurde, die nun ins Kulturförderungsgesetz mündete. Der Landrat bekannte sich mit 70 zu 2 Stimmen zu diesem Gesetz.

Unser Kanton lässt sich die Kulturförderung etwa CHF 30 Mio. pro Jahr kosten. Dieser Betrag beinhaltet auch eine Abgeltung von rund CHF 10 Mio. an Institutionen in Basel-Stadt und ist absolut gerechtfertigt. Sowohl Konzerte als auch Theatervorstellungen in Basel-Stadt werden von Besucherinnen und Besuchern beider Kantone in etwa zu gleichen Teilen besucht und der Kanton leistet mit seinem Beitrag immer noch einen weitaus tieferen Betrag als dies Basel-Stadt tut. Es ist erstaunlich, dass jedoch gerade die Beiträge an kulturelle Institutionen unserer Region immer wieder ausufernde Diskussionen hervorrufen: der Kanton könne sich diese Beträge nicht mehr leisten…, die falsche Kultur werde gefördert…, es müsse nun endlich gespart werden…, wohingegen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohne mit einer Augenwimper zu zucken CHF 1800 Mio. – sprich 1.8 Mia. – durchgewinkt werden.


Der Bildungsrat ist zuständig!

Im Rahmen der Vernehmlassung zu den beiden kantonalen parlamentarischen Initiativen „Einführung Lehrplan 21“ und „Verzicht auf die Einführung von Sammelfächern auf der Sekundarstufe I“ unterstreicht die SP Baselland ihre Haltung, dass der Bildungsrat das zuständige Gremium zur Behandlung solcher Fragen ist. Dies wurde dem Bildungsrat in einer Volksabstimmung im Herbst 2010 bestätigt. Es gibt keinen Grund, diese Zuständigkeit nun zu untergraben, wie dies von einer Gruppe von Landrätinnen und Landräten der Vereinigung „Starke Schule Baselland“ versucht wird.

Die parlamentarische Initiative „Einführung Lehrplan 21“ will, dass der Landrat die Kompetenzen über den Lehrplan erhält. Sie wurde im Januar 2014 eingereicht – zu einem Zeitpunkt, als der definitive Lehrplan 21 noch gar nicht vorlag. Auch die Regierung des Kantons Baselland lehnte damals den Lehrplan ab und erreichte dadurch entscheidende Verbesserungen. Der nun vorliegende definitive Lehrplan 21 ist eine Mustervorlage, kein Gesetz. Er kann im Rahmen der Umsetzung in den Kantonen abgeändert und ergänzt werden. Im Kanton Baselland passiert dies über den Lehrplan Volksschule Baselland, der vom Bildungsrat im vergangenen November beschlossen wurde. Ein konstruktiver Weg ist damit beschritten.

Die Einführung von Sammelfächern wurde vom Bildungsrat im Rahmen der Verabschiedung der gemeinsamen Stundentafel mit dem Kanton Basel-Stadt im Sommer 2012 beschlossen. Im Mai 2014 wurde dann die parlamentarische Initiative „Verzicht auf die Einführung von Sammelfächern auf der Sekundarstufe I“ eingereicht. Unseriös und unlauter ist es, einen Entscheid des Bildungsrats erst fast zwei Jahre danach anzufechten. Zudem ist das Bildungsgesetz schlicht der falsche Ort, um das Thema Sammelfächer zu regeln.

Eine Gutheissung dieser Vorstösse durch die Regierung oder den Landrat würde grosse Unsicherheit an den betroffenen Schulen und innerhalb der Lehrerschaft auslösen, es käme unweigerlich zu Volksabstimmungen. Beide Initiativen gefährden zudem den gemeinsamen Bildungsraum mit Basel-Stadt.

Die SP Baselland empfiehlt dem Landrat, die Initiativen abzulehnen – ohne Gesetzesänderungen sind auch keine Volksabstimmungen nötig. Eine Diskussion darf selbstverständlich trotzdem stattfinden, jedoch immer unter Beachtung der Zuständigkeit des Bildungsrats.


Wieder einmal Theater ums Theater

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft bewilligte im Rahmen seiner Budgetsitzung vom 12. Dezember 0,7 Mio. mehr für das Theater Basel für das Jahr 2015. Mit 45 zu 42 Stimmen wurde das Budgetpostulat aus der SP-Fraktion angenommen, woran selbst äusserst optimistisch denkende Landrätinnen und Landräte vorher nicht geglaubt hätten. Es ist dies jedoch ein politisch kluger Entscheid in Richtung einer pragmatischen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt, wie sie auch von bürgerlichen Kreisen immer wieder proklamiert wird, wie sie aber in Tat und Wahrheit oft dann doch nicht zustande kommt. Ursprünglich hatte Basel-Stadt eine Subventionserhöhung von 1,4 Mio. pro Jahr für die neue Spielzeit vorgeschlagen, also einiges weniger als die Erhöhung, die 2010 vom Baselbieter Stimmvolk verworfen wurde. Doch diese 1,4 Millionen pro Jahr hatten in der Baselbieter Regierung keine Chance, die Frage wurde nicht einmal dem Landrat zum Entscheid vorgelegt. Deshalb blieb als einziger Ausweg ein sogenanntes Budgetpostulat, mit welchem dem Theater für das Jahr 2015 die Hälfte, also 700’000 Franken, bewilligt werden. Dieser Entscheid gilt jedoch nur für das Jahr 2015. Wenn bis Dezember 2015 keine neue Entwicklung eintritt, wird nichts anderes übrigbleiben, als wiederum per Budgetpostulat oder anderem parlamentarischem Vorstoss eine Erhöhung des Beitrags unseres Kantons anzustreben, denn vergessen wir nicht: Basel-Stadt zahlt rund zehn Mal mehr, obwohl weniger Besucherinnen und Besucher aus dem Stadt- als aus dem Landkanton ins Theater pilgern.