Universität Basel; Umsetzung der Pensionskassengesetz-Reform – gelebte Partnerschaft ja oder nein?

Am 5. Juni entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Landschaft vordergründig über die Umsetzung der Pensionskassengesetz-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt. Grundsätzlich geht es aber auch um die Zusammenarbeit der beiden Trägerkantone der Universität und um das gegenseitige Vertrauen in eine gelebte Partnerschaft.
Gegen den deutlichen Landratsbeschluss für eine Zusatzfinanzierung der Pensionskasse der Universität (Stimmenverhältnis: 58 Ja gegen 21 Nein bei 5 Enthaltungen) für das partnerschaftliche Geschäft kam am 4. Februar 2016 ein Referendum der SVP-BL zustande, weshalb nun in einer kantonalen Volksabstimmung darüber abgestimmt werden muss, ob der Kanton Basel-Landschaft seinen Pflichten als Arbeitgeber des Universitätspersonals nachkommen soll oder nicht.
Die Zusatzfinanzierung der Pensionskasse der Universität ist nötig, da im Rahmen der Reform der Pensionskasse der technische Zinssatz von 4 auf 3 Prozent gesenkt wurde. Entsprechend muss das Vorsorgekapital für die Rentenbeziehenden um CHF 33 Mio. angehoben werden, damit der Deckungsgrad der Pensionskasse nicht ausserordentlich sinkt. Zusätzlich ergeben sich Kosten von 30 Mio. für Besitzstandlösung, welche dem Niveau des Kantons Basel-Landschaft entsprechen, also nicht dem leicht höheren der Staatsangestellten in Basel-Stadt. Die Gesamtkosten von 63 Mio. werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden hälftig aufgeteilt, wie dies üblich ist. Es entstehen für die beiden Kantone Kosten von zusammen 31.5 Mio. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dies die Zahlung von 15 Mio., zahlbar in fünf Raten à 3 Mio. in den Jahren 2017 bis 2021.
Bei der entsprechenden Volksabstimmung geht es nun jedoch nicht nur um diese Zahlungen, sondern auch um den 80 Mio.-Deal zwischen den beiden Kantonen, denn die im letzten Herbst geschlossene Vereinbarung beinhaltete nicht nur die Zahlung von jeweils jährlich 20 Mio. von Basel-Stadt an Basel-Landschaft in den Jahren 2016 bis 2019, sondern diese Zahlungen sind an Bedingungen geknüpft, die die Partnerschaft unterstreichen sollen: Baselland hat sich an der Reform der Pensionskasse zu beteiligen, beide Kantone engagieren sich auch an einer Kooperation der Universität mit der ETH Zürich, beide Kantone sind Teil einer gemeinsamen Trägerschaft des Tropeninstituts Swiss TPH, das neu in Allschwil angesiedelt wird, und der Kanton Baselland verpflichtet sich, den Universitätsvertrag, den Kulturvertrag und die Immobilienvereinbarung für die Universität bis Ende 2019 nicht zu kündigen. Obwohl wir als SP nicht in der Regierung vertreten sind, führt der 80 Mio.-Deal dazu, dass die Baselbieter Regierung ganz in unserem Sinne handelt und die Partnerschaft mit Basel-Stadt fortgeführt wird. Scheitert die Zusatzfinanzierung der Pensionskasse an der Urne, so scheitert auch der 80 Mio.-Deal.