Ein Kulturgesetz, das seinen Namen verdient

Im Landrat wurde am 4. Juni das neue Kulturförderungsgesetz verabschiedet. Es löst ein Gesetz von 1963 ab, in welchem damals Beiträge an kulturelle Bestrebungen geregelt wurden. Es erfüllt zudem einen Auftrag der Verfassung von 1984, in welcher festgehalten ist, dass Kanton und Gemeinden künstlerisches und wissenschaftliches Schaffen sowie kulturelle Bestrebungen und Tätigkeiten fördern sollen. Und es ist eine Antwort auf eine Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der kulturellen Institutionen unseres Kantons, die von der Geschäftsprüfungskommission des Landrats bereits im Jahre 2001 gestellt wurde. Damit ist skizziert, dass dieses Gesetz einen sehr langen Weg hinter sich hat, wobei seit 2009 zusätzlich eine Extraschlaufe mit Kulturtagsatzung und Kulturleitbild eingelegt wurde, die nun ins Kulturförderungsgesetz mündete. Der Landrat bekannte sich mit 70 zu 2 Stimmen zu diesem Gesetz.

Unser Kanton lässt sich die Kulturförderung etwa CHF 30 Mio. pro Jahr kosten. Dieser Betrag beinhaltet auch eine Abgeltung von rund CHF 10 Mio. an Institutionen in Basel-Stadt und ist absolut gerechtfertigt. Sowohl Konzerte als auch Theatervorstellungen in Basel-Stadt werden von Besucherinnen und Besuchern beider Kantone in etwa zu gleichen Teilen besucht und der Kanton leistet mit seinem Beitrag immer noch einen weitaus tieferen Betrag als dies Basel-Stadt tut. Es ist erstaunlich, dass jedoch gerade die Beiträge an kulturelle Institutionen unserer Region immer wieder ausufernde Diskussionen hervorrufen: der Kanton könne sich diese Beträge nicht mehr leisten…, die falsche Kultur werde gefördert…, es müsse nun endlich gespart werden…, wohingegen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohne mit einer Augenwimper zu zucken CHF 1800 Mio. – sprich 1.8 Mia. – durchgewinkt werden.